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Kreditverträge für Gemeinden – Vertrauen erneut vernichtet?

Was Gemeinden aus der aktuellen Krise lernen sollten? Eigentlich sollten sich die Finanzierungskosten für alle Gemeinden in den letzten Monaten extrem reduziert haben. Schließlich hat die europäische Zentralbank den Leitzinssatz im Juli 2012 mit 0,75% auf ein historisches Tief gesenkt. Der aktuelle Stand eines gängigen Finanzierungsindikators für Gemeinden, des 3-Montas-Euribors, liegt aktuell unter 0,25%. Dennoch gibt es für einige Kommunen derzeit böse Überraschungen auf der Finanzierungsseite. Nach den bekannten Problemen aus hoch komplexen Währungs- und Zinsprodukten, die eigentlich zur Optimierung der Zinsbelastung gedacht waren, kommen die Banken aktuell auf die Gemeinden mit der Erhöhung der Kreditmargen zu. In umfangreichen Aktionen versuchen sie, teils gerechtfertigt, teils ungerechtfertigt die Konditionen der Kredite zu erhöhen.

Die Kreditkondition setzt sich aus dem Basiszinssatz (zB 3-Monats- oder 6-Monats-Euribor) und dem Aufschlag (oder Marge) zusammen. Viele Gemeinden haben geglaubt, dass bei einem langfristigen Kredit auch der Aufschlag langfristig fixiert ist. Das hängt aber in der Regel von der Ausgestaltung der Kreditverträge ab. Und diese sind je nach Bank und je nach Abschlussdatum sehr unterschiedlich. Seit Beginn der Finanzkrise haben sich teilweise Umfang und Inhalt der Verträge stark verändert. Breit angelegte Ausschreibungen von Finanzierungen können somit rasch ad absurdum geführt werden. Für die betroffenen Gemeinden gilt es jetzt rasch und überlegt zu handeln. Im Rahmen einer Ist-Analyse sollten auch Empfehlungen für die Zukunft erarbeitet werden. Stellen Sie sich vor, es steigen neben der Kreditmarge auch noch die Basiszinsen, dann werden Sie gleich mehrfach bestraft und das Argument der Bank von den günstigen Zinsen zählt auch nicht mehr.

Verträge überprüfen. Auch beim Kreditvertrag gilt, dass Veränderungen einseitig nicht vorgenommen werden dürfen. Die Basis für die Zusammenarbeit zwischen einer Bank und einer Gemeinde stellt nach außen hin der Kreditvertrag dar. Konditionen können nur dann verändert werden, wenn dies im Kreditvertrag vorgesehen ist. Trotz des derzeit historisch niedrigen Zinsniveaus können somit nicht alle Gemeinden entsprechende Vorteile für ihre Finanzierungen verbuchen. Blindes Vertrauen in langjährige, eventuell sogar einseitige Partnerschaften und Vertragsschablonen kommt einigen Gemeinden jetzt wiederum teuer zu stehen. Vertrauen Sie zukünftig auf unabhängige Partner, die fern etwaiger Provisionseinnahmen und ohne jegliches Produktinteresse immer auf Ihrer Seite stehen und auch Ihre Kreditverträge vor Abschluss einer genauen Prüfung unterziehen. Interessenskonflikte sollten erst gar nicht entstehen können.