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Honorarberatung vs Provisionsen – EU rudert zurück!

Nur ein paar Tage nach der Ankündigung der EU-Kommission, Provisionen zwingend von den Banken an die Kunden durchzureichen, folgen schon die Klarstellungen und Einschränkungen. Das Thema Honorarberatung vs Provisionsberatung bleibt spannend.

  1. Die Bezahlung der Kundenberater darf nicht größtenteils von den Verkaufszielen oder von der Profitabilität der Produkte abhängen.
  2. Die EU gibt nur eine Empfehlung ab. Das heißt, dass die Mitgliedsstaaten auf nationaler Ebene entscheiden sollen, wie damit konkret umgegangen wird.
  3. Von einer Pflicht, Provisionen zukünftig an die Bankkunden weiterzugeben, ist keine Rede mehr.

Mit hoher Wahrscheinlichkeit können auch zukünftig Provisionen verrechnet werden – mit der Einschränkung, dass diese dem Kunden vollkommen offen gelegt werden müssen. Finale Entscheidungen könnten noch im Oktober fallen. Man wird sehen, wer am längeren Ast sitzt?

Geregelt soll dies alles in der MiFID II werden. Die MiFID – Markets in Financial Instruments Directive oder deutsch: Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente oder kurz Finanzmarktrichtlinie ist eine Richtlinie der Europäischen Union zur Harmonisierung der Finanzmärkte im europäischen Binnenmarkt. MiFID I muss seit Ende 2007 angewendet werden und beinhaltet einen verstärkten Anlegerschutz, verstärkten Wettbewerb und die Harmonisierung des europäischen Finanzmarktes.

Die neue Richtlinie (MiFID  II) muss am Ende von allen drei gesetzgebenden EU-Institutionen (vom EU-Parlament, dem EU-Ministerrat und der EU-Kommission) verabschiedet werden. Sie soll voraussichtlich 2014 in Kraft treten.