Real assets aim to deliver real returns
EN / DE


Privat: Blog

Im Areta Blog versorgen wir Sie mit interessanten und aktuellen Informationen sowie mit Hintergrundaspekten zu unseren Aktivitäten.

Facebook   LinkedIn

Meldepflichten unter EMIR – EU-Verordnung NR 648/2012

EMIR – European Market Infrastructure Regulation („EMIR“) ist eine EU-Initiative zur Regulierung des außerbörslichen Handels mit Derivat-Produkten. Ab dem 12. Februar 2014 müssen gemäß der europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA alle Derivate an hierfür zugelassene Transaktionsregister gemeldet werden („Meldepflichten“). Einzelne Marktteilnehmer werden je nach „ihrer Professionalität“ unterschiedlich eingeschätzt und haben daher auch unterschiedliche Pflichten zu erfüllen. Banken, Versicherer, Pensionskassen, Rückversicherer und Versorgungswerke unterliegen als sogenannte „finanzielle Gegenparteien“ unmittelbar dem vollen Anwendungsbereich der EMIR-Verordnung (European Market Infrastructure Regulation).

Das gesetzgeberische Ziel dieser Verordnung ist es, Ausfallrisiken einzuschränken und den Derivatehandel transparenter zu gestalten. Neben der Pflicht zur Meldung des Abschlusses, der Änderung und der Beendigung aller Derivategeschäfte wird in der vollen Ausprägung ebenfalls die tägliche Meldung der Kontraktbewertungen und entsprechender Sicherheiten notwendig. Es sind aber gewisse Details auch noch offen, so ist zB der Derivatebegriff noch nicht abschließend geklärt.