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Bewertung/Valuation illiquider Finanzinstrumente/Assets – AIFM Richtlinie 2011/61/EU

AIFM – Richtlinie 2011/61/EU über die Verwalter alternativer Investmentfonds oder auf Englisch Alternative Investment Fund Manager Directive wird mit Juli 2013 in nationales Recht umgesetzt…
  • Die AIFMD sollte basierend auf der Finanzkrise insbesondere zu einer europaweiten Regulierung der Hedgefondsindustrie führen. Das vorliegende Ergebnis ist ein Regulativ für alternative Asset Manager.
  • AIFMD reguliert alternative Asset Manager (AIFM) und Fondsadministratoren (KAGs) im Bereich Private Equity, Immobilien, Hedgefonds – aber auch Anlagen in Verbriefungspositionen (ev auch Kredite – Infrastruktur, Immobilien, Mittelstand).
  • Richtlinie ist bis zum 22.7.2013 in nationales Recht umzusetzen.
  • Neben regulatorischen/organisatorischen Themen im Bereich Assetmanagement/Risikomanagement regelt die Richtlinie auch die Bewertung der Assets der AIF.
  • Bewertung kann laut Richtlinie intern oder extern erfolgen.
  • Interne Bewertung setzt funktionale Trennungen und umfangreiche Organisationsmaßnahmen voraus und führt auch zu Haftungsthemen beim AIFM.
  • Daher ist es insbesondere für kleinere AIFM sinnvoll, an einen externen Bewerter auszulagern.

Haben wir Ihr Interesse zum Thema Bewertung illiquider und komplexer Finanzinstrumente geweckt? Kontaktieren Sie uns einfach – wir helfen Ihnen gerne weiter. Areta GmbH | Mag. Heinz Hofstätter | [email]