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Kapitalmarktbewertung: Schuldscheine und Solvency II

Die Versicherungen bereiten sich derzeit umfassend auf Solvency II vor. Unter diesem Regime sollen auch die Bewertungen der Kapitalanlagen marktkonform sein.

In der Praxis heißt dass folgendes für die Bewertung von zB Schuldscheindarlehen:

  1. Bewertung mit einem aktiven Preis, falls vorhanden.
  2. Falls keine Priese vorhanden sind, sollen Vergleichspreise herangezogen werden.
  3. Falls dies auch nicht möglich ist, dann hat eine markt-to-modell Bewertung zu erfolgen.

Solvency II soll mit 1. Januar 2016 in Kraft treten.

 

Über den Autor, Heinz Hofstaetter – mehr als 20 Jahre internationale und generalistische Erfahrung in leitenden Managementfunktionen in den Bereichen Beratung, Banking, Finanzierung, Asset Management, Valuation und Real Assets.