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EMIR – European Market Infrastructure Regulation betrifft auch Gemeinden. Schließen Gemeinden Derivat-Produkte ab, dann haben sie auf alle Fälle (eingeschränkte) Bestimmungen unter EMIR einzuhalten. In der Regel fallen Gemeinden in die Kategorie „Nonfinancial Counterparty (NFC-)“ und überschreiten die Schwellenwerte in Bezug auf Nominalwerte nicht (€ 1 bzw. € 3 Mrd). Werden die Schwellenwerte überschritten, so spricht man von „Nonfinancial Counterparty+ (NFC+)“ und es bekommen die betroffenen Unternehmen oder Gemeinden die volle Ausprägung der Verordnung zu spüren (u.a. Meldung an zentrales Transaktionsregister, Einstufung bei der Finanzmarktaufsicht (FMA), Abwicklung der Geschäfte über ein Clearinghaus, Anwendung von Risikominderungstechniken).